KunstrÜckgabe
Praxis der KunstrÜckgabe
Die Republik Österreich und alle Bundesländer (mit Ausnahme des Bundeslandes Tirol) haben seit Ende der 1990er Jahre Rechtsgrundlagen für die Rückgabe von während der NS-Zeit enteigneten Kunstobjekten geschaffen. Bei der Kunstrückgabe handelt es sich vorrangig um ein unbefristetes amtswegiges Verfahren, bei dem der Weg vom entzogenen und heute noch vorhandenen Objekt in den öffentlichen Sammlungen zu den Geschädigten bzw. deren RechtsnachfolgerInnen führt.
Die Tätigkeit und die gesetzten Maßnahmen der Republik Österreich für ihre Bundesmuseen und Sammlungen erfolgt in mehreren Stufen: Durch die Arbeit von ProvenienzforscherInnen in den Museen und Sammlungen werden entzogene bzw. verdächtige Objekte lokalisiert und deren VoreigentümerInnen sowie der jeweilige Entzugsweg erforscht. Auf Basis dieser Recherchen erfolgt die rechtliche Beurteilung durch den beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) eingerichteten Kunstrückgabe-Beirat. In der Regel folgt der/die zuständige MinisterIn den Beschlüssen dieses Beirates.
Danach werden – meist durch Recherchen der IKG Wien – die rückeignungsberechtigten RechtsnachfolgerInnen recherchiert und festgestellt. Das zu restituierende Objekt kann daraufhin an die Anspruchsberechtigten ausgefolgt werden.
Kommission für Provenienzforschung
Die Kommission für Provenienzforschung (angesiedelt im Bundesdenkmalamt) ist seit 1998 damit beauftragt, die Museen und Sammlungen des Bundes systematisch auf entzogene Kunstgegenstände zu durchforsten. Ihre Arbeitsgrundlage bildet das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen (BGBl I 117/2009).
Zur Erfüllung dieses Gesetzesauftrages ist es notwendig, die Bestände der Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen systematisch und lückenlos von 1933 bis heute zu überprüfen. Die MitarbeiterInnen der Kommission sind in den einzelnen Bundesmuseen und Sammlungen tätig, wo sie die Inventare, die Archivbestände und die Objekte selbst auf Provenienzhinweise überprüfen. Diese Ergebnisse werden in der Folge kontextualisiert und mit Resultaten aus den Recherchen in für den NS-Vermögensentzug relevanten Archivbeständen verknüpft und in Rechercheberichten dargestellt. Diese Recherchedossiers werden dem Büro der Kommission für Provenienzforschung zur redaktionellen Bearbeitung übermittelt. Die Dossiers bilden schließlich die Entscheidungsbasis für den Kunstrückgabe-Beirat, der in der Folge Empfehlungen für Übereignungen durch die jeweils zuständigen BundesministerInnen abgibt.
Die ExpertInnen der Kommission haben in der Vergangenheit auch an mehreren Projekten zur Grundlagenforschung und zur Quellenerfassung mitgearbeitet.
Kunstrückgabe-Beirat
Rückgabeempfehlungen werden basierend auf den Dossiers der Kommission für Provenienzforschung durch den auf Grundlage des Kunstrückgabegesetzes (BGBl I 181/1998) eingerichteten und aus 7 Mitgliedern (ExpertInnen sowie VertreterInnen der Bundesministerien) bestehenden Beirates beim BMUKK ausgesprochen. Im Sommer 2007 wurde der Vorsitz dieses Beirates neu besetzt. Vorsitzender ist nun erstmals nicht mehr ein weisungsgebundener Beamter des Unterrichts- bzw. Bildungsministeriums (und somit der Aufsichtsbehörde der von Rückgaben betroffenen Bundesmuseen und Sammlungen), sondern – wie von der IKG Wien seit langem gefordert – ein unabhängiger Richter: der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und frühere Vorsitzende der Historikerkommission, Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner. Die Beschlüsse werden auf der Website der Kommission für Provenienzforschung publiziert.