Historischer Hintergrund

Maßnahmen zwischen 1945-1995

1945

Mai:

Einrichtung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung ehemaligen NS-Vermögens und „arisierten“ Vermögens.

ab Mai:

Einsetzung von Fürsorgekommissionen, die die Fürsorge für Kriegs- und KZ-HeimkehrerInnen übernahmen.

8. Mai:

Verbotsgesetz: Verbot der NSDAP und ihrer Wehrverbände. Das Vermögen der NSDAP fällt an Österreich.

10. Mai:

Gesetz über die Erfassung „arisierter“ und anderer im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften.

10. Mai:

Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen (Verwaltergesetz mit dem Unternehmen unter öffentliche Verwaltung gestellt werden konnten).

10. Mai:

Gesetz über die Repatriierung öffentlichen Vermögens (Repatriierungsgesetz).

26. Juni:

Kriegsverbrechergesetz: Bestrafung von „Taten wider die Menschlichkeit“, das Kriegs- und Völkerrecht bei Einziehung des gesamten Vermögens im Falle einer Verurteilung.

17. Juli:

Gesetz über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich (Opfer-Fürsorgegesetz).

1946

15. Mai:

Bundesgesetz über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind (Nichtigkeitsgesetz).

26. Juli:

Bundesgesetz über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich in Verwaltung des Bundes oder der Bundesländer befinden (1. Rückstellungsgesetz).

1947

6. Februar:

Bundesgesetz über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich im Eigentum der Republik Österreich befinden (2. Rückstellungsgesetz).

6. Februar:

Bundesgesetz über die Nichtigkeit von Vermögensentziehungen (3. Rückstellungsgesetz).

6. Februar:

Bundesverfassungsgesetz über die Behandlung der NationalsozialistInnen (Nationalsozialistengesetz mit Bestimmungen über die „Entnazifizierung“).

6. Februar:

Bundesgesetz über die Rückgabe des Vermögens aufgelöster oder verbotener demokratischer Organisationen (1. Rückgabegesetz).

21. Mai:

Bundesgesetz betreffend die unter nationalsozialistischem Zwang geänderten oder gelöschten Firmennamen (4. Rückstellungsgesetz).

4. Juli:

Bundesgesetz über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz).

19. November:

Bundesgesetz über die Geltendmachung der Rückstellungsansprüche der aufgelösten österreichischen Verbrauchergenossenschaften (1. Rückstellungsanspruchsgesetz).

1949

22. Juni:

Bundesgesetz über die Rückstellung entzogenen Vermögens juristischer Personen des Wirtschaftslebens, die ihre Rechtspersönlichkeit unter nationalsozialistischem Zwang verloren haben (5. Rückstellungsgesetz).

30. Juni:

Bundesgesetz über die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte (6. Rückstellungsgesetz).

22. Juni:

Bundesgesetz über die Rückgabeansprüche aufgelöster oder verbotener demokratischer Organisationen als Bestandnehmer (Nutzungsberechtigte) (2. Rückgabegesetz).

14. Juli:

Bundesgesetz über die Geltendmachung entzogener oder nicht erfüllter Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft (7. Rückstellungsgesetz).

14. Juli:

Bundesgesetz über die Geltendmachung von in der Zeit zwischen März 1933 und März 1938 verloren gegangenen Ansprüchen aus Privatdienstverhältnissen (3. Rückgabegesetz).

1951

11. Juli:

Bundesgesetz über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen einiger juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später wiedererlangt haben (2. Rückstellungsanspruchsgesetz).

1953

Ende Juni:

Beginn der Verhandlungen zwischen dem Jewish Claims Committee und der österreichischen Bundesregierung über Entschädigungszahlungen.

16. Dezember:

Bundesgesetz über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen weiterer juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben, und über die Abänderung und Ergänzung des 2. Rückstellungsanspruchsgesetzes (3. Rückstellungsanspruchsgesetz).

1955

15. Mai:

Der Staatsvertrag wird unterzeichnet. Artikel 26 behandelt die Ansprüche von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung auf Vermögensrückstellung und Wiederherstellung ihrer Rechte bzw. Ansprüche auf Entschädigung, falls eine Rückstellung nicht möglich ist. Außerdem wird festgelegt, dass das „erblose Vermögen“ zur Unterstützung der Opfer der NS-Verfolgung verwendet werden soll (Bildung von Sammelstellen).

1956

18. Jänner:

Bundesgesetz, mit dem Bundesmittel zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben, zur Verfügung gestellt werden (Hilfsfondsgesetz).

1957

13. März:

Gesetz über die Schaffung von Auffangorganisationen (Sammelstellen) gemäß Artikel 26, § 2 des Staatsvertrages. Aufgabe der Sammelstellen ist die Erfassung von „erblosem jüdischen“ (Sammelstelle A) bzw. „erblosem nichtjüdischen“ (Sammelstelle B) Vermögen und dessen Verwendung für die Opfer des Nationalsozialismus.

14. März:

Generalamnestie für ehemalige NationalsozialistInnen (NS-Amnestie).

1958

25. Juni:

Bundesgesetz über die Gewährung von Entschädigungen für durch Kriegseinwirkung oder durch politische Verfolgung erlittene Schäden an Hausrat und an zur Berufsausübung erforderlichen Gegenständen (Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz – KVSG).

26. Juni:

Bundesgesetz betreffend die Regelung vom Deutschen Reich eingezogener Ansprüche aus Lebensversicherungen (Versicherungsentschädigungsgesetz).

1961

22. März:

Bundesgesetz, womit Bundesmittel zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter zur Verfügung gestellt werden (Abgeltungsfondsgesetz).

22. März:

12. Novelle zum Opferfürsorgegesetz.

17. Mai:

Bundesgesetz über die Erhebung von Ansprüchen der Auffangorganisationen auf Rückstellung von Vermögen nach den Rückstellungsgesetzen (4. Rückstellungsanspruchsgesetz).

Juni:

Kreuznacher Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, UmsiedlerInnen und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen den sozialen Bereich betreffend.

1969

27. Juni:

1. Kunst- und Kulturbereinigungsgesetz über die Bereinigung (Klärung) der Eigentumsverhältnisse des im Gewahrsam des Bundesdenkmalamtes befindlichen Kunst- und Kulturgutes.

1985

13. Dezember:

2. Kunst- und Kulturbereinigungsgesetz über die Herausgabe und Verwertung ehemals herrenlosen Kunst- und Kulturgutes, das sich im Eigentum des Bundes befindet.

1988

23. März:

Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 50. Jahrestages der Okkupation Österreichs einmalige Ehrengaben und Zuwendungen für WiderstandskämpferInnen und Opfer der politischen Verfolgung geleistet werden und das Bundesfinanzgesetz 1988 sowie das Opferfürsorgegesetz geändert werden (Ehrengaben und Hilfsfondsgesetz).

1995

1. Juni:

Einrichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus (BGBl. Nr. 432/1995).




Quelle:

Forum Politische Bildung (Hrsg.): Wieder gut machen? Enteignung, Zwangsarbeit, Entschädigung, Restitution (Sonderband der Informationen zur Politischen Bildung). Innsbruck–Wien 1999, S. 178f;
www.nationalfonds.org (6.10.2003),
www.historikerkommission.gv.at (6.10.2003),
www.museum-joanneum.at (6.10.2003),
www.linz.at/archiv/gurlitt/bericht.htm (6.10.2003),
www.stadtbibliothek.wien.at (6.10.2003),
www.museum.vienna.at (6.10.2003),
www.salzburg.gv.at//themen/ks/kultur/galerie.htm/ (6.10.2003),
www.histcom.at (6.10.2003),
Eigenrecherchen: unter anderem im „Standard“- und „Kurier“-Archiv.