Die Causa Leopold

Seit dem Beschluss des Kunstrückgabegesetzes 1998 bemüht sich die IKG darum, dass die rechtmäßigen EigentümerInnen ihre Kunstwerke aus der Sammlung Leopold zurückerhalten. Die Bilder von Künstlern wie Schiele, Klimt oder Egger-Lienz wurden während des NS-Regimes entzogen und dann von der Republik Österreich mit öffentlichen Geldern für die Privatstiftung erworben. Sammler Rudolf Leopold argumentiert, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes nur für Bundesmuseen und Sammlungen gelten können, nicht jedoch für Privatstiftungen. RechtsexpertInnen, die von der IKG zu Rate gezogen wurden, widersprechen.

Anlass für die Diskussion über Raubkunst in österreichischen Museen und Sammlungen war die Beschlagnahmung zweier Egon Schiele-Bilder aus der Sammlung Leopold 1998 nach einer Ausstellung im New Yorker Museum of Modern Art. Seit Herbst 1998 gibt es in Österreich ein Kunstrückgabegesetz. Es regelt die Rückgabe von Raubkunst aus der NS-Zeit durch die zuständigen MinisterInnen der Bundesregierung an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen. Die Sammlung Leopold befindet sich als Privatstiftung in einer rechtlichen Grauzone und hat bisher nicht auf Restitutionsansprüche reagiert. Es stimmt zwar, dass die Regelungen des Kunstrückgabegesetzes sich nur auf Bundesmuseen und Sammlungen beziehen. Eine Bestimmung, die Privaten die Rückgabe von Raubkunst verbietet, enthält das Gesetz jedoch nicht.

Fallbeispiele

Karl Mayländer
„Selbstbildnis mit roten Haaren und gestreiften Ärmelschonern“
(Egon Schiele)

Karl Mayländer wurde 1941 nach Lodz deportiert und überlebte die Shoah nicht. Sein Vermögen wurde von der Gestapo eingezogen. Auch Schieles „Selbstbildnis mit roten Haaren und gestreiften Ärmelschonern“.

Rudolf Leopold wusste das – und kaufte es von Etelka Hofmann, die allerdings nicht als rechtmäßige Erbin gilt. Sondern Mayländers Neffe. Wir fordern: die Restitution der Raubkunst im Leopold Museum.

maylaender Schiele: „Selbstbildnis mit roten Haaren und gestreiften Ärmelschonern“

Jenny Steiner
„Häuser am Meer“
(Egon Schiele)

Nein, die Nationalsozialisten haben nicht nur echte Häuser beschlagnahmt. Auch solche in wertvollen Kunstwerken. Zum Beispiel die „Häuser am Meer“ von Egon Schiele. Ihre Eigentümerin Jenny Steiner musste 1938 fliehen, das Gemälde wurde von den NS-Behörden zynischerweise für die „Reichsfluchtsteuer“ verwertet.

Rudolf Leopold hat es im Wissen um seine Herkunft 1953 erworben. Und muss es nicht zurückgeben. Er ist vom Kunstrückgabegesetz ausgenommen…

schiele Egon Schiele: „Häuser am Meer“

Reaktionen Rudolf Leopold

„Es geht diesen Leuten nur ums Geld.“

Rudolf Leopold im Falter Nr.8/08 über die Familie Rothschild als Beispiel für „diese Leute“, die restituierte Kunstwerke angeblich sofort versteigern würden. Tatsache ist: „Diesen Leuten“ geht es um die Rückgabe ihres Eigentums. Der Raubkunst, die sich im Leopold Museum befindet.

„Er war irgendwie national eingestellt, ähm, also nationalsozialistisch, a bisserl.“

Rudolf Leopold am 28.6.2001 in Ö1 bei Peter Huemer „im Gespräch zu Gast“ über seinen Freund und Ankaufs-Berater Franz Kieslinger, der in den NS-Kunstraub in der Ostmark, Polen und Niederlande involviert war.

„Da werden lauter Lügen und Halbwahrheiten verbreitet!“

Rudolf Leopold am 26.3.2008 in der „Presse“ über Ariel Muzicant. Es geht um die Rückgabe der Raubkunst aus seiner vom Staat mit 160 Mio. Euro finanzierten „Privatstiftung“ an die rechtmäßigen Erben.